Corona-Schnelltests ab dem 01.07.2022


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Mit der Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS CoV2 (TestV) ab dem 30.06.2022 und dem 01.07.2022 haben sich einige Neuerungen ergeben.
 
Neue TestV ab dem 01.07.2022