Mit der Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS CoV2 (TestV) ab dem 25.11.2022 haben sich einige Neuerungen ergeben.
Folgende Personen haben einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests
Alle anderen Personengruppen können nur noch auf Selbstzahlerbasis (10,00 Euro) getestet werden.
Die jeweiligen Informationen sind auf der Seite des Bundesministeriums aktualisiert worden, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html.