Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MedCareProfessional GmbH

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma MedCareProfessional GmbH – nachstehend MCP genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von MCP vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an MCP absenden.

Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren eine Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt MCP selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

Es steht MCP frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt MCP einem Konkurrenzverbot.

Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit MCP kommt durch die Übermittlung eines unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung beinhaltet die im Angebot genannten und mit der Auftragsbestätigung geforderten Leistungen

Vertragsdauer und Vergütung

Der Vertrag beginnt mit der Auftragsübernahme und endet mit der vereinbarten Leistungserbringung, soweit keinerlei andere Nebenabreden getroffen wurden.

Für die Durchführung von Flugtransporten gilt:

 Der angebotene Preis inkludiert Flugkosten, Med.-Crew, Landegebühren, Navigationsgebühren, Streckengebühren, alle planungs- und flugbezogenen Kosten.

Nicht enthalten in diesem Angebotspreis ist eine eventuell notwendige Enteisung des Flugzeuges, evtl. Kriegskasko für einige Länder, oder eine Offenhalten von Flugplätzen außerhalb ihrer offiziellen Öffnungszeiten. Sollten hierfür Kosten anfallen, so werden sie dem Kunden nachverrechnet.

Die genauen Preise für Kriegskasko, und für welche Länder diese zutreffen, erfragen Sie bitte in unserer Einsatzzentrale.

Außerdem beinhaltet das Angebot keinen Bodentransport. Dieser wird, sofern von uns organisiert, getrennt verrechnet, wie auch alle Arten von Lufttransporten, die über den angebotenen Flugzeugtyp hinausgehen.

Bei Auslandsflügen wird keine Mehrwertsteuer berechnet.

Kündigung und Stornierung

Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn MCP seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt vor Beginn des Vertrages, ist MCP für seinen Arbeitsausfall und die entstandenen Verpflichtungen angemessen zu entschädigen.

Hierfür gilt:

Stornierungsgebühren nach erfolgter Auftragserteilung:

innerhalb 24 Stunden vor Abflug: 20% des Charterpreises mindestens jedoch 1500,- Euro
innerhalb 12 Stunden vor Abflug: 30% der Angebotssumme mindestens jedoch 2000,- Euro
weniger als 12 Stunden vor Abflug: 50% der Angebotssumme, mindestens aber 2500,- Euro.

Bei Stornierungen vor dem vereinbarten Abflugzeitpunkt, die nachweisbar auf medizinische Gründe zurückzuführen sind, behalten wir uns eine Belastung der tatsächlich entstandenen Kosten vor.

Sollte nach Entscheidung unseres Flugmediziners vor Ort aufgrund der medizinischen Situation des Patienten ein beauftragter Transport nicht stattfinden können, dann obliegt es dem Auftraggeber, weitere Entscheidungen in Absprache mit MedCareProfessional, der Situation und des Auftrages entsprechend zu treffen. Sollte ein beauftragter Transport entgegen vorhergehenden anders lautenden Diagnosen und Auftragsbedingungen unter Bodendruckverhältnissen stattfinden müssen, so erhöht sich der Angebotspreis um 15%. Diese Entscheidungen werden wenn möglich noch vor dem Abflug vor Ort dem Kunden mitgeteilt und in jedem Falle im medizinischen Transportbericht festgehalten. Sollte ein Flug als Bodendruckflug angefragt werden, entfällt dieser Passus.

Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht MCP ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Barauslagen und besondere Kosten, die MCP auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

Sämtliche Leistungen durch MCP verstehen sich bei innerdeutschen Flugtransporten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

Leistungsumfang

Die vom MCP zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

Der MCP wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit im zuvor vereinbarten Rahmen in Kenntnis setzen.

Ist dem MCP die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Der MCP stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

Verschwiegenheitspflicht

Der MCP verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren, dieses gilt insbesondere für die medizinischen und persönlichen Daten der Patienten.

Haftung

Schadensersatzansprüche gegen MCP sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von MCP selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für MCP zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Höhe nach ist die Haftung durch MCP beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

Die Haftung durch MCP für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist das Amtsgericht Hattingen.

Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen grundsätzlich nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Hattingen, 01.04.2008

MedCareProfessional GmbH